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Alte
Schriftstücke
Die meisten
alten ansässigen Familien Benndorfs hatten in den Jahren nach 1920
ihre Grundstücke an den Braunkohlenbergbau verkauft und siedelten
in andere Gegenden um. Nur noch zwei Nachkommen alter Familien, die
seit etwa 3 Jahrhunderten in Benndorf nachweisbar ansässig waren,
waren hier bis zuletzt wohnhaft. Es sind dies der Uhrmacher Edmund
Böhme und der Bauer Carl Seybicke.
Im Besitz der beiden
Genannten befinden sich zwei Schriftstücke aus den Jahren 1815 und
1816, die die der Einzigartigkeit wegen hier im Original
wiedergegeben werden:
Benndorf, am 19.September 1815 Acto zeiget
H.
Ritterguts-Verwalter Bernau allhier an, es wäre des hiesigen
Richters Böhmens Sohn, Johann Gottfried über das Rittergutsfeld
gefahren, wo kein Weg sey, am 21. July d. J. und sey von ihm des
Vormittags, und da selbiger das Fahren wiederholt, von dem
Gerichtsdiener des Nachmittags gepfändet, auch ihm erst ein
Dreckdeckel und dann eine Mütze abgenommen und in die Gerichtsstube
gelegt worden. Auf Befehl der Frau Geheim-Räthin von Zech,
als Gerichtsherrschaft solle er solches, daß er drei Wege über das
Rittergutsfeld gemacht, anzeigen, und bitten, Böhmen das
Ueberfahren untersagen, und ihm zum Ersatz des etwaigen Schadens und
der Unkosten anhalten.
Laut Vorlesen verbleibt derselbe
hierbei und zeigt noch ferner an:
Im heutigen Frühjahr sey
die Wittwe Böhmin aus Körbisdorf auf dem Benndorfer Bauernfelde
gefahren, deshalb gepfändet und von dem Richter Böhmen weggewiesen
worden, nicht da, sondern über das Rittergutsfeld zu fahren.
m Bäugungsfalle wollte er die Wittwe Böhmin, die ihm solches
hinterbracht, zum Zeugen angeben, und um Böhmens Vernehmung bitten.
So nachrichtlich
actum uth.
Christian August Rüdiger
Justj.
Eodem
wurde der Richter Christoph Böhme über obige ihn
betreffende Denunciation vernommen, und bedeutet, solche Wahrheit
gemäß offen zu erstatten
Er wisse nicht und habe nicht gesehen, daß
Dorothea verwittb. Böhmin zu der angegebenen Zeit über Bauerfeld
gefahren sey.
Es sei ungegründet, daß er dieselbe angewiesen
habe, nicht da, sondern über das Rittergutsfeld zu fahren.
Er wisse von der ganzen Sache nur soviel:
In der angegebenen Zeit sey Andreas Huhn zu ihm gekommen,
habe ihm, daß Dorothea Böhmin auf seinem Felde der Länge hinaus,
um auf ihr Feld zu kommen, bei nasser Witterung gefahren sey, und
ihm dadurch Schaden zugefügt habe, angezeigt, ihm einen
Dreckdeckel, den er, Huhn, derselben abgepfändet habe, übergeben,
und dieselbe zu bestrafen gebeten.
Dieses Pfand habe nachher auf Andreas Huhns Verlangen, der
sich mit der Böhmin verglichen, die Böhmin wiedererhalten.
Kurze Zeit darauf, als selbiger von Huhn gepfändet gewesen,
sey dieselbe zu ihm gekommen. und habe ihn befragt, wo sie denn
eigentlich fahren solle, um auf ihr Feld zu kommen, worauf er ihr
zur Antwort gegeben, sie solle den langen Rain hinausfahren, wohin
ein jeder fahre.
Dieselbe habe ihm sodann erwiedert und ihn gesagt, auf diesem
Wege käme sie wohl über das Rittergutsfeld? worauf er, daß wisse
er nicht, geantwortet.
actum uts.
Christian. August Rüdiger, Jj.
Samuel Werner, Schöppe
Johann Christoph Ködel, Schöppe.
Gevatterbrief
Dem
Wohlachtbaren und Werthgeschätzten
Johann Gottlieb Seibicke ansehnlicher Nachbar und Einwohner, Meinem
Wohlachtbaren und Werthgeschätzten Freunde und künftigen He.
Gevatter in Benndorf Wohlachtbarerer und Werthgeschätzter Freund
Vielgeliebter, hierdurch erbethener Gevatter!
Berührt von der Güte der Vorsehung und überhaupt von Deiner
freundschaftlichen Teilnahme nehme ich mir die Freyheit, Dir zu
melden, daß meine liebe Frau Montags den 24. Juni: früh 6 Uhr von
einem gesunden Tochterlein glücklich entbunden worden ist. Das
unumschränkte Zutrauen, daß ich in Deine Religiosität und
Menschenliebe setze, gibt mir den Muth, inner Nachricht noch die
freundschaftliche Bitte beyzufügen, daß Du bei der Taufhandlung
unseres lieben Kindes, welches den 27. Juny Nachmittags um 3 Uhr in
unserem Gotteshause, geschehen soll, die Stelle eines Taufzeugen
liebreich zu übernehmen. Deine Güte läßt mich hoffen, daß Du
mir auch eine zweite Bitte nicht abschlagen werdest, sondern nach
vollbrachter Taufhandlung mein Haus mit Deiner Gegenwart beehren,
und mit einer geringen Bewirthung vorlieb nehmen werdet. Ich erwarte
eine nicht ungünstige Antwort, und verharre mit freundschaftlicher
Liebe.
Meinem Wohlachtbaren und Wohlgeschätzten Freunde und künftigen He.
Gevatter
dienstwilligen
Johann Christoph Seibicke
Benndorf, den 20ten Juni 1816
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